Streit um das Lüften - Gartenzaun im Treppenhaus

Mietrecht kurios

In einem Mietshaus mit vier Parteien lebte Mieter A schon seit über 30 Jahren. 2012 verschlechterte sich sein ohnehin gespanntes Verhältnis zum Nachbarn B: Der aktuelle Konfliktpunkt war das Lüften im Treppenhaus. B und der Vermieter plädierten dafür, es täglich mehrere Stunden zu lüften, A war strikt dagegen.

Seine Eingangstür sei undicht, erklärte er, deshalb kühle seine Wohnung aus, wenn im Treppenhaus lange gelüftet werde. Fenster zu, Fenster auf - so tobte der Streit einige Monate. Bis der Vermieter den Konflikt auf radikale Weise beendete.

Er teilte den Hausflur und stellte zwischen den Wohnungen der Kontrahenten einen 1,80 Meter hohen Gartenzaun auf. Der Zaun sperrte für Mieter A den Zugang zu den Fenstern bzw. den Lüftungsklappen.

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