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Schwangere Auszubildende genießt Schutz

Kündigung trotz hoher Fehlzeiten unwirksam

Die Auszubildende war erst 19 Jahre alt, als sie überraschend erfuhr, dass sie schwanger war. Diesen Schock habe sie erst einmal verarbeiten müssen, so lautete im Nachhinein ihre Begründung dafür, dass sie ihre Ausbildung schleifen ließ. Die künftige Rechtsanwaltsfachangestellte fehlte in der Anwaltskanzlei und in der Berufsschule noch öfter als früher, einige Male unentschuldigt. Arbeitsunfähi...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/826963.schwangere-auszubildende-geniesst-schutz.html

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