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Datenherausgabe an Steuerfahnder

München (dpa/nd). Internet-Handelsplattformen wie Amazon oder Ebay müssen die Daten ihrer Nutzer an die Steuerfahndung herausgeben - auch wenn sie sich vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Das hat der Bundesfinanzhof in München entschieden. Die Firmen hätten kein Recht, die Auskünfte zu verweigern, teilte das oberste deutsche Steuergericht am Mittwoch in München mit.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/827115.datenherausgabe-an-steuerfahnder.html

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