Beim Splitting unbegrenzt hinzuverdienen

Renten-Splitting - auf die wird Hinterbliebenenrente verzichtet

Das steuerliche Ehegatten-Splitting schlägt im aktuellen Wahlkampf hohe Wellen. Was kaum einer weiß: Splitting gibt es auch im Rentenrecht. Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften können sich entscheiden: Entweder Witwen- beziehungsweise Witwerrente oder die Aufteilung der Rentenansprüche, die sich in den gemeinsamen Zeiten angesammelt haben.

Die Anwartschaften beider Partner werden miteinander verglichen und die Entgeltpunkte auf ein einheitliches Niveau gebracht: Der eine Partner gibt zugunsten des anderen ab. Da zurzeit im Prinzip nur diejenigen darauf Anspruch haben, deren Ehe oder Partnerschaft nach 2001 geschlossen wurde, wird dieses Verfahren erst in Zukunft richtig an Bedeutung gewinnen und ist heutzutage noch relativ unbekannt.

Wegen der kurzen Partnerschafts- oder Ehedauer lohnt sich das Aufteilen in der Regel noch nicht. Darüber zumindest nachdenken sollten aber jene, die trotz Seniorendaseins einen hohen Nebenverdienst erwarten. Denn Ehepaare, die sich für ein Splitting ihrer Rentenanwartschaften entscheiden, können unbegrenzt hinzuverdienen. Darauf weist das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) hin. Eine Regelaltersrente kann nicht gekürzt werden, eine Witwenrente schon.

Für die meisten Rentnerpaare gilt heutzutage noch das alte Hinterblieb...


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