Krankenkasse zahlt nicht für Sportprothese

BSG-Urteil

Beinamputierte können keine spezielle Sportprothese von der gesetzlichen Krankenkasse beanspruchen, etwa um besser Badminton spielen zu können. Die Förderung des Sports gehört nicht zu den Aufgaben der Krankenkassen bei der Hilfsmittelversorgung, so das Bundessozialgericht (BSG) im veröffentlichten Urteil vom 5. Juni 2013 (Az. B 3 KR 3/12 R).

Die Ermöglichung sportlicher Aktivitäten mit einer Prothese falle nur dann unter die Hilfsmittelversorgung, wenn dabei ein Grundbedürfnis des täglichen Lebens gedeckt wird.

Im Rechtsstreit hatte ein Beinamputierter von der...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.