Krankenkasse zahlt nicht für Sportprothese
BSG-Urteil
Beinamputierte können keine spezielle Sportprothese von der gesetzlichen Krankenkasse beanspruchen, etwa um besser Badminton spielen zu können. Die Förderung des Sports gehört nicht zu den Aufgaben der Krankenkassen bei der Hilfsmittelversorgung, so das Bundessozialgericht (BSG) im veröffentlichten Urteil vom 5. Juni 2013 (Az. B 3 KR 3/12 R).
Die Ermöglichung sportlicher Aktivitäten mit einer Prothese falle nur dann unter die Hilfsmittelversorgung, wenn dabei ein Grundbedürfnis des täglichen Lebens gedeckt wird.
Im Rechtsstreit hatte ein Beinamputierter von der...
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