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Geldstrafe für strenggläubige Eltern

Schulverweigerer

Ein Ehepaar aus Hessen kämpft seit 20 Jahren gegen die Schulpflicht. Weil die 51 und 47 Jahre alten Eltern ihre Kinder zu Hause unterrichten, wird nun eine Geldstrafe fällig.

Dass die strenggläubigen Eltern aus Homberg/Efze ihre Kinder nicht zur Schule schickten, sei rechtlich strafbar, erklärte die Richterin des Amtsgerichts Fritzlar bei der Urteilsbegründung am 22. Mai 2013. Das Gericht verurteilte das Ehepaar, insgesamt 700 Euro zu zahlen. Dem Ehepaar war laut Anklage ein Verstoß gegen das hessische Schulgesetz vorgeworfen worden. Das Paar kündigte an, gege...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/827613.geldstrafe-fuer-strengglaeubige-eltern.html

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