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Erst das Kind, dann die Altersvorsorge

Urteile zur Unterhaltszahlung

Ein unterhaltspflichtiger Vater darf erst dann Geld für seine private Altersvorsorge ausgeben, wenn er den Mindestunterhalt für sein von ihm getrennt lebendes Kind aufbringt. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az. XII ZR 158/10).

Der verhandelte Fall: Der Vater, der inzwischen mit einer neuen Partnerin zusammenwohnt, verfügt über 1048 Euro Nettoeinkommen im Monat. Er wollte angesichts dieses wenigen Einkommens den vom Amtsgericht festgelegten Mindestunterhalt von monatlich 130 Euro für sein siebenjähriges Kind, das bei der Mutter wohnt, nicht bezahlen. Er verwies dabei auf die von ihm zu bestreitenden monatlichen Beiträ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/827615.erst-das-kind-dann-die-altersvorsorge.html

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