Strafe verbüßt, weiterhin im Knast
Nach Reform der Sicherungsverwahrung: Haftverbesserungen, aber auch altbekannte Probleme
Die Neuregelungen zur Sicherungsverwahrung sind am 1. Juni in Kraft getreten. Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts 2009 bzw. 2011 zwangen den Gesetzgeber, den Vollzug in der Sicherungsverwahrung erheblich umzugestalten und »freiheitsorientiert« auszurichten.
Thomas Meyer-Falk gehört zu den 500 Personen in Deutschland, die ihre Haftstrafe verbüßen, aber dennoch nicht in die Freiheit entlassen werden. Der 42-Jährige hat seit 8. Juli seine Strafe abgesessen und wurde an diesem Tag von der JVA Bruchsal in die Sicherungsverwahrung nach Freiburg verlegt.
In der JVA Freiburg, wo die meisten Sicherungsverwahrten Baden-Württembergs einsitzen, wurde aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen eigens ein Gebäude saniert. Stolz präsentierten Landesjustizminister Rainer Stickelberger (SPD) und JVA-Leiter Thomas Rösch im März 2013 den geladenen Pressevertretern die neuen Räume: Die Zellen sind größer, der Gefangene kann bei ihrer Einrichtung teilweise mitbestimmen. Durch den dazugehörigen Hof fließt ein Bächlein, daneben stehen Liegestühle. Alles soll schöner wirken, deshalb werden die Zellen jetzt »Zimmer« genannt. Dass es nach wie vor Briefzensur und keinen freien Zugang zu Computer und Inte...
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