Zwangsimpfen geht nicht, hilft nicht

Eine Pflicht zur Impfung per Verordnung lässt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) bereits heute zu, aber nur, wenn eine aktuelle, erhebliche Gefahrenlage vorliegt. Richtigerweise sind der Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz) sehr enge Grenzen gesetzt. Daher wäre eine allgemeine Impfpflicht (nach konsentierten Empfehlungen) in Deutschland weder zulässig noch sinnvoll. Das beträfe auch eine Impfpflicht gegen Masern, wie sie aktuell diskutiert wird, sofern diese über die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschriebenen Grenzen hinausginge. Nicht anders verhielte es sich mit allgemeinen Zutrittsverboten für ungeimpfte Kinder zu Schulen, Kindergärten oder Kindertagesstätten, ohne dass eine erhebliche Ansteckungsgefahr im akuten Fall nachweislich vorliegt. Denn das wäre angesichts von Schulpflicht und Rechtsanspruch auf Kitaplatz die Folge einer Impfpflicht. Gerade erst haben wir...


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