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Steuerliche Entlastung bei Hochwasser

Tipp

Um die vom Hochwasser bedingten Schäden zu beheben, werden viele Betroffene tief in die Tasche greifen müssen. Doch sie können steuerliche Möglichkeiten nutzen, wie das Bundesfinanzministerium sowie die Finanzministerien der Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Bayern und Baden-Württemberg beschlossen haben.

Generell gilt: Die Kosten für die Schadenbeseitigung am Haus und der Wiederbeschaffung von Hausrat sowie lebensnotwenigen Gegenständen (zum Beispiel Kleidung) sind als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar. Allerdings nur wenn übliche Versicherungsmöglichkeiten (beispielsweise Hausratsversicherung) im Vorfeld genutzt wurden. Die daraus resultierenden Erstattungen Dritter (Ve...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/828227.steuerliche-entlastung-bei-hochwasser.html

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