Fluglärm nagt am Grundstückspreis

Standortgegner: Schönefeld bringt Wertverluste über 2 Milliarden Euro

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.
Der Termin zur juristischen Schlacht um den Bau des Großflughafens Schönefeld vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig rückt immer näher, da rüsten die Kläger gegen das Projekt noch einmal mit einem Gutachten nach, um die Positionen der Befürworter von Schönefeld - Wirtschaft, die Länder Berlin und Brandenburg und der Bund - weiter in Bedrängnis zu bringen. Das Gutachten soll belegen: Der Wertverlust all der Grundstücke, die im Umfeld von Schönefeld liegen, beträgt durch den Neubau des Flughafens und die damit verbundene Lärmbelastung mehr als 2 Milliarden Euro. Darin sehen die Anwälte der etwa 4000 Kläger eine erhebliche Einschränkung des Eigentums der Betroffenen. Da es sich um fiktive Größen handelt, bleibt abzuwarten, ob das Bundesverwaltungsgericht dieser Argumentation folgt. Es könnte aber bei späteren Schadensersatzklagen von Hauseigentümern eine Rolle spielen. Denn bei einem Wertverlust von etwa 15 Prozent kann der Betroffene keine Ansprüche geltend machen, bei 40 bis 60 Prozent stehen die Chancen weit-aus besser. »Es sind Sonderopfer der Bürger, die dort leben, und die müssen entschädigt werden«, erklärte Kläger-Anwalt Wolfgang Baumann. Für das Gutachten wurde eine Wertermittlung von 20 000 Grundstücken in 29 Ortslagen vorgenommen. Das Bundesverwaltungsgericht wird seine mündlichen Verhandlungen in der zweiten Februarwoche in Leipzig aufnehmen. Wegen der hohen Teilnehmerzahlen könnten die Beratungen in einer der Messehallen stattfinden. Der vierte Senat hat allen Verfahrensbeteiligten jetzt den »Fahrplan« für das Rechtsgespräch mitgeteilt und sich auf die Komplexe Bedarf, Kapazität, Dimensionierung, Landesplanung, Alternativprüfung, Flugsicherheit, Fluglärm, Schadstoffbelastung, Wasser, Altlasten und Naturschutz festgelegt. Das Gericht hat alle Beteiligten aufgefordert, sich in der mündlichen Verhandlung nur auf solche Ausführungen zu beschränken, die unbedingt einer mündlichen Erörterung bedürfen, da das Gericht in den letzten Monaten bereits hunderttausende Akten wälzen musste. Ein abschließendes Urteil ist nicht zum Ende der mehrwöchigen mündlichen Verhandlung zu erwarten. Dafür wi...

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