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Ist sie auch ohne Terminangabe rechtens?

Ordentliche Kündigung

Eine Kündigung muss bestimmt und unmissverständlich erklärt werden. Der Empfänger einer ordentlichen Kündigungserklärung muss erkennen können, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Regelmäßig genügt hierfür die Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist.

Ausreichend ist aber auch ein Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Fristenregelungen, wenn der Erklärungsempfänger hierdurch unschwer ermitteln kann, zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis enden soll. Auf ein dementsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt vom 20. Juni 2013 (Az. 6 AZR 805/11) geht der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fenimore von Bredow vom Verband de...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/828837.ist-sie-auch-ohne-terminangabe-rechtens.html

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