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Urteil: Keine Haftung für Pfusch bei Schwarzarbeit
Karlsruhe (dpa/nd). Privatleute können bei schlecht ausgeführter Schwarzarbeit keine Nachbesserung verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag entschieden. Konkret wiesen die Richter die Klage einer Hausbesitzerin gegen einen Handwerker wegen einer nicht ordentlich gepflasterten Auffahrt ab. Der Vertrag sei nichtig, hieß es. Der Fall betrifft die »schwarze« Beschäftigung von Handwerkern...
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