Das Ende der Pflicht mit Fahrraddynamo

Verkehrsrecht: Zahlreiche Neuerungen

Die Verkehrsteilnehmer auf deutschen Straßen müssen sich auf zahlreiche Neuerungen einstellen, die der Bundesrat auf seiner Sitzung Anfang Juli 2013 gebilligt hat.

1. Reform der Flensburger Verkehrssünderdatei ab 2014

Die Flensburger Datei soll einfacher werden. Bisher gab es je nach Vergehen ein bis sieben Strafpunkte. Künftig soll es je nach Schwere nur noch einen, zwei oder drei Punkte geben. Der Führerschein ist künftig schon bei acht statt wie bisher bei 18 Punkten weg. Die Neuregelung gilt ab 1. Mai 2014.

Wer einen bis drei der neuen Punkte auf dem Strafkonto hat, wird zunächst in Ruhe gelassen. Beim vierten Punkt folgt eine Ermahnung und eine Einladung zur freiwilligen Teilnahme am Fahreignungsseminar. Wer es besucht, kann einen Punkt abbauen - dies aber nur einmal in fünf Jahren. Steigt der Punktestand auf sechs Zähler, gibt es eine Verwarnung. Bei acht Punkten wird der Führerschein entzogen.

Die Punkte verjähren automatisch nach einer bestimmten Frist. Je nach Schwere des zugrunde liegenden Verstoßes geschieht dies nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Bisher galt ...


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