Eltern von Zwillingen können gleich zweimal abkassieren

Elterngeld

Eltern von Zwillingen können zweimal kassieren. Gehen Eltern nach der Geburt von Zwillingen gemeinsam in Elternzeit, erhalten beide für jedes Kind Elterngeld. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am 27. Juni 2013 (Az. B 10 EG 3/12 R und Az. B 10 EG 8/12 R) entschieden. Zudem können beide Eltern jeweils den gesetzlichen Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro beanspruchen.

Nach dem Gesetz kann nach der Geburt eines Kindes ein Elternteil höchstens zwölf Monate Elterngeld erhalten. Nehmen beide Eltern Elternzeit, können noch zwei »Partnermonate« hinzukommen. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem erzielten Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate. Unabhängig davon gibt es bei Mehrlingsgeburten für jedes Kind weitere 300 Euro.

Nicht geregelt ist dagegen, ob beide Elternteile bei Zwillingen gleichzeitig in Elternzeit gehen und das doppelte Elterngeld beanspruchen können.

Genau dies hatten im konkreten Re...


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