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Der nicht erkannte Darmkrebs

Kein Behandlungsfehler

Ein Arzt ist nicht zu weiteren Untersuchungen eines Patienten verpflichtet, wenn dieser den Arzt nicht mehr aufsucht. Das gilt auch dann, wenn Patienten an einer vorher nicht erkannten Erkrankung sterben, erklärte das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 25. Juni 2013 (Az. 26 U 140/12).

Es sei richtig, wenn ein Arzt einen Patienten zur Abklärung an einen Facharzt überweise. Eine weitere Untersuchung müsse er zunächst nicht veranlassen. Im konkreten Fall hatte ein Gynäkologe eine Patientin mit Unterleibsschmerzen nach dem Ausschluss eines gynäkologischen Befundes zur weiteren Untersuchung an einen Urologen verwiesen. Dieser habe in einem Arztbrief, der auch an den Gynäkol...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/829449.der-nicht-erkannte-darmkrebs.html

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