Gaza-Demonstrantin unterliegt Broder

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Karsruhe (AFP/nd). Lassen sich Demonstranten vor laufender Kamera auf politische Debatten ein, können sie die Ausstrahlung dieser Interviews später unter Umständen nicht verhindern. Dies entschied der Bundesgerichtshof im Streit zwischen einer Friedensaktivistin und dem TV-Journalisten Henryk M. Broder in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Die Frau hatte auf einer Mahnwache in Berlin wegen einer Militäraktion Israels gegen eine Solidaritätsflotte für abgeriegelten Gazastreifen demonstriert. Broder hatte sie deshalb in ein Gespräch verwickelt und Ausschnitte davon in einer satirischen Sendung gezeigt.

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