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Schäden am Auto beim Mähen des Grünstreifens
Öffentliche Hand haftet
Die öffentliche Hand haftet für Schäden an Autos, die beim Mähen von Straßenrandstreifen entstehen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 29. Juli 2013 veröffentlichten Urteil (Az. III ZR 250/129). Mit dieser Entscheidung siegte eine Frau in letzter Instanz.
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