Zweifelhafte Polizeirazzia

Malene Gürgen über die Frage der Verhältnismäßigkeit des Einsatzes

»Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen haben die Ordnungsbehörden und die Polizei diejenige zu treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt.« So trägt das »Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin« dem Verhältnismäßigkeitsprinzip Rechnung, das im Grundgesetz festgeschrieben ist und vor übermäßigen Eingriffen des Staats in die Grundrechte schützen soll. Damit eine Maßnahme verhältnismäßig ist, muss sie nicht nur einen legit...


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