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Suche nach Ausbildungsplatz zählt für die Rente mit

Renten-Tipp

Nicht jeder Schulabgänger aus dem Schuljahrgang 2012/2013 kann nahtlos in eine Lehrstelle wechseln. Doch aufgepasst: Wer noch immer auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist, sollte sich umgehend bei der Agentur für Arbeit in seiner Kommune oder Stadt melden. Dann nämlich kann die Zeit bis zum Beginn der Ausbildung im Rentenversicherungskonto aufgenommen werden - und das kann später bares G...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/830791.suche-nach-ausbildungsplatz-zaehlt-fuer-die-rente-mit.html

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