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Wahn und Wahnwitz
Gehört ein Liebeskranker in die Psychiatrie?
Nach seiner umstrittenen siebenjährigen Zwangsunterbringung in psychiatrischen Einrichtungen wurde Gustl Mollath per Gerichtsbeschluss im August 2013 entlassen. Das Verfahren, das im Jahr 2006 zu seiner Einweisung führte, soll nun neu aufgerollt werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/831143.wahn-und-wahnwitz.html
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