Abbruch der Reise - aber ohne Attest

Reiserecht

Hat ein Sohn für sich und seine eigene Familie einen Urlaub gebucht, darf er die Pauschalreise abbrechen, wenn die Ersatzbetreuerin der sonst von ihm versorgten, pflegebedürftigen Mutter zu Hause erkrankt und plötzlich ausfällt. In diesem Fall kommt seine Reiseabbruchversicherung für die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Rückreisekosten auf.

Allerdings hat die Sache einen rechtlichen Haken, wie die Deutsche Anwaltshotline informiert: Die Reiseabbruchversicherung zahlt nämlich nur dann, wenn der krankheitsbedingte Ausfall der Betreuerin daheim tatsächlich mit einem ärztlichen Attest belegt ist. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München (Az. 241 C 11924/11) hervor.

In diesem Falle aber weigerte sich die Bekannte, die zur Betreuung der daheim gebliebenen pflegebedürftigen Mutter eingesprungen war, wegen des ihr peinlichen Unfalls zum Arzt zu gehen. Sie hatte sich dabei so unglücklich gedreht, dass sie sich im recht...


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