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Anspruch trotz späteren Ausbildungsbeginns

Urteile zur Unterhaltszahlung

Eltern sind auch dann zum Unterhalt verpflichtet, wenn ihre erwachsenen Kinder erst mit jahrelanger Verzögerung eine Erstausbildung beginnen. Das hat der Bundesgerichtshof am 3. Juli 2013 in Karlsruhe (Az. XII ZB 220/12) entschieden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/831461.anspruch-trotz-spaeteren-ausbildungsbeginns.html

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