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Im Zweifel gilt die betriebsübliche Arbeitszeit
Streit um Arbeitszeit und Gehaltskürzung
Ist in einem Arbeitsvertrag die Dauer der Arbeitszeit nicht ausdrücklich geregelt, gilt - auch bei außertariflichen Angestellten - die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/831471.im-zweifel-gilt-die-betriebsuebliche-arbeitszeit.html
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