Anspruch auf Löschung ihrer Daten auf der Website

Wenn Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheiden

Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, hat er einen Anspruch auf Löschung seines Namens unter der Rubrik »Mitarbeiter« auf der Unternehmenswebsite.

Darauf verweist der Bremer Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus-Dieter Franzen vom Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte (VDAA) aufgrund eines Urteils des Landgerichts (LG) Düsseldorf vom 10. April 2013 (Az. 2a 0 235/12).

Der Kläger, ein Autor, stellte der Beklagten 2006 gegen Vergütung diverse Manuskripte zur Verfügung. Seither und bis zum Jahre 2012 erschien der Name des Klägers im Impressum der von der Beklagten herausgegebenen Zeitschrift unter der Rubrik »Mitarbeiter«.

Mit Schreiben vom 11. Juli 2012 mahnte der Kläger die Beklagte ab und forderte sie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf, die die Beklagte auch abgab. Ansprüche des Klägers auf Schadenersatz und Kostenerstattung lehnte sie hingegen in diesem Schreiben ab. Der Name des Klägers wurde auch noch nach Abgabe der Unterlassungserklärung unter der Rubrik »Mitarbeiter« im Impressum in der Online-Ausgaben der Zeitschrift genannt.

Der K...


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