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Wahlgeschenk für Arbeitslose?

Ingo Kolf ist Referatsleiter in der Abteilung Arbeitsmarktpolitik beim DGB

nd: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen, die Hartz-IV-Regelsätze im kommenden Jahr um 2,3 Prozent zu erhöhen. Ist das ein Wahlkampfgeschenk an die Langzeitarbeitslosen? Kolf: Es handelt sich hier um eine turnusgemäße Anpassung, die zu jedem 1. Januar vorgenommen wird. Laut Gesetz müssen die Regelsätze an die gestiegenen Preise und die Lohnentwicklung angepasst werden. Insofern kann...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/832337.wahlgeschenk-fuer-arbeitslose.html

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