Extra vom Chef, Bonus vom Staat

Vermögenswirksame Leistungen (Teil 1)

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Juri Gagarin fliegt als erster Mensch in den Weltraum. In den USA wird John F. Kennedy zum Präsidenten gewählt. Die DDR zieht einen »Antiimperialistischen Schutzwall« durch Berlin, und in Kuba scheitert die amerikanische Invasion in der Schweinebucht. 1961 ist ein bewegtes Jahr - auch im Westen Deutschlands: Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) regiert bereits seit mehr als einem Jahrzehnt, als der Bundestag in Bonn ein Gesetz mit dem programmatischen Titel: »Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand« verabschiedet. Von diesem Vermögensbildungsgesetz können Sparer noch heute profitieren.

Bis zur endgültigen Verabschiedung war das Gesetz lange politisch umstritten. Begünstigt wurde es durch eine Regierungsstudie, die in der westdeutschen Öffentlichkeit für Aufregung sorgte: Danach besaßen weniger als zwei Prozent der Bevölkerung 70 Prozent des Produktivvermögens!

Heute ist der Reichtum im wiedervereinten Deutschland ähnlich ungleich verteilt wie damals im Westen, und für ein »Vermögen« reichen Adenauers Sparzulagen auch heute bei Weitem nicht aus. Dennoch lohnt es sich, die Chancen des mittlerweile fünften Gesetzes für Vermögensbildung zu nutzen.

Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL genannt, werden von vielen Arbeitgebern zusätzlich zum Lohn oder zur Ausbildungsvergütung gezahlt - mal freiwillig, mal aufgrund von betrieblichen Vereinbarungen und meistens aufgrund von Tarifverträgen mit Gewerkschaften. Einige Tarifverträge in der Metall-, Elektro- und Chemieindustrie setzen die VL mittlerweile für den gez...


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