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Wer haftet, wenn dem Kind etwas passiert?

Zur Rechtslage bei Tagesmüttern

Bekanntlich haben seit dem 1. August 2013 Eltern mit Kindern unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Doch nicht überall passen Anspruch und Realität zusammen: Die Kindertagesstätte ist zu weit weg von der Wohnung, die Kita-Betreuung erfolgt erst in ein paar Monaten oder steht nur für einen Teil des Tages zur Verfügung. Es gibt viele Gründe, weshalb Eltern ihren Nachwuchs bei einer Tagesmutter unterbringen oder am Ende selbst als Tagesmutter tätig werden müssen oder wollen.

Doch die Aufsicht über fremde Kinder bedeutet auch eine große Verantwortung: Wer haftet, wenn ein Unglück geschieht? Antworten dazu gibt Rolf Mertens, Rechtsexperte bei der ERGO Versicherungsgruppe AG. Welche Pflichten und Risiken dürfen die Tagesmütter hierbei nicht außer Acht lassen? Tagesmütter tragen für die ihnen anvertrauten Kinder eine große Verantwortung. Dabei kann selbst dan...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/832735.wer-haftet-wenn-dem-kind-etwas-passiert.html

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