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Wenn etwas daneben geht?

Leserfrage zur Nachbarschaftshilfe

Meine Nachbarn baten mich, während der Urlaubszeit Blumen zu gießen. Wie ist das mit der Haftung bei einem Schaden? Gerda L., Potsdam Viele Richter sehen im Nachbarschaftsdienst eine bloße Gefälligkeit, bei der ein stillschweigender Haftungsausschluss angenommen wird, meinen D.A.S. Rechtsexperten. Andere Gerichte urteilen umgekehrt, besonders, wenn der Helfer versichert ist. Der hätte n...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/832741.wenn-etwas-daneben-geht.html

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