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Krank, aber bei der Fohlenschau

Keine Entlassung

Die Arbeitnehmerin K. meldete sich mit ärztlichem Attest krank, besuchte aber tags darauf eine Fohlenschau. Der Arbeitgeber erfuhr davon und warf ihr vor, die Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht zu haben. Er wollte ihr deshalb kündigen. Allerdings war die Frau schwanger - und laut Mutterschutzgesetz ist eine Kündigung schwangerer Frauen nur bei krassem Fehlverhalten zu Lasten des Arbeitge...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/832745.krank-aber-bei-der-fohlenschau.html

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