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Zur Immatrikulation der Nachweis notwendig

Tipp für Studenten zum Krankenversicherungsschutz

Die Frage zum Krankenversicherungsschutz stellt sich den meisten Neustudenten erst zum Zeitpunkt der Immatrikulation. Dabei aber sollten sie wissen: Verlangt wird der Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes. Darauf verweist die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/832747.zur-immatrikulation-der-nachweis-notwendig.html

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