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Wahlverbot für Gustl Mollath
Viele Psychiatrie-Insassen und Schwerstbehinderte dürfen nicht an die Urnen
Am 22. September wird der neue Bundestag gewählt. Doch nicht alle Bürger werden an ihr teilnehmen können. Wie ein aktueller Bericht zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertrechtskonvention zeigt, schließt das Bundeswahlgesetz bestimmte Gruppen aus.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/832817.wahlverbot-fuer-gustl-mollath.html
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