SPD-Kandidatin nicht lupenrein Anwältin

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Potsdam (dpa). Die märkische SPD-Bundestagskandidatin Tina Fischer sieht sich trotz Rückgabe ihrer Zulassung weiter als Rechtsanwältin. »Das ist mein letzter Beruf, den ich allerdings nicht mehr ausübe«, erklärte sie am Freitag. Mit der Verbeamtung im vergangenen Jahr als Staatssekretärin habe sie die Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer in Berlin zurückgegeben. Seit 2009 ruhe die Zulassung bereits aufgrund ihrer Tätigkeit als Landtagsabgeordnete und angestellte Staatssekretärin. Es gab Irritationen um die Berufsbezeichnung von Fischer, die die Landesvertretung Brandenburgs beim Bund in Berlin leitet. Die 42-Jährige hatte für die Stimmzettel im Wahlkreis 62 Anwältin als Beruf angegeben. Doch die Rechtsanwaltskammer hatte informiert, Fischer sei nicht als Anwältin zugelassen. Fischer erklärte, dass sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf genannt habe. »Darunter können sich die Wähler mehr vorstellen als unter Staatssekretärin«, sagte sie.

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