Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Wenn das Nummernschild verloren wurde

Wenn das Kfz-Nummernschild - aus welchen Gründen auch immer - abhanden gekommen ist, ist dieser Verlust unverzüglich einer Polizeidienststelle zu melden. Durch die Kfz-Zulassungsstelle wird dann die alte Autonummer für zehn Jahre gesperrt. Fehlen beide Kennzeichen, darf das Fahrzeug nicht mehr am Verkehr teilnehmen. Laut § 10 Abs. 12 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) müssen beide Ken...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/833431.wenn-das-nummernschild-verloren-wurde.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.