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Die Anwaltskosten des Geschädigten werden ersetzt

Verkehrsrecht

Unfallopfer haben fast immer Anspruch darauf, dass die gegnerische Versicherung ihnen den Anwalt bezahlt. Dies gilt auch dann, wenn der Geschädigte vor dem Gang zum Rechtsbeistand erst selbst mit der Versicherung redet und sich erst später einen Anwalt nimmt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/833433.die-anwaltskosten-des-geschaedigten-werden-ersetzt.html

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