Wie verhindere ich, dass mein Ex-Mann teilhat an meinem Nachlass?

Leserfrage zur Testamentsgestaltung für geschiedene Ehepartner

Das Deutsche Forum für Erbrecht in München beantwortet die Leserfrage: Wie verhindere ich, dass mein Ex-Mann teilhat an meinem Nachlass?

Statistisch gesehen zerbricht in Deutschland fast jede zweite Ehe. Im Streit über Zugewinnausgleich und Unterhaltszahlungen vergessen viele Geschiedene, ihre erbrechtliche Vermögensnachfolge der neuen Lebenslage anzupassen - was dazu führen kann, dass Ex-Mann oder Ex-Frau beim Tod des früheren Gatten an dessen Nachlass teilhaben.

Zwar endet mit dem Scheidungsverfahren das gesetzliche Erbrecht und so auch das Pflichtteilsrecht der früheren Ehegatten. Testamentarische Verfügungen zugunsten des Partners und gemeinschaftliche Ehegattentestamente werden im Zweifel mit der Scheidung unwirksam. Es reicht dabei aus, wenn die Scheidungsvoraussetzungen vorlagen und der Erblasser noch vor seinem Tod die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hat.

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