Wer auf der Toilette oder beim Dienstsport verunfallt ...

Dienstunfall oder nicht?

Ein Unfall in Toilettenräumen kann nicht als Dienstunfall anerkannt werden. Das hat das Verwaltungsgericht München am 8. August 2013 (Az. M 12 K 13.1024) entschieden.

Demnach ist nur der Weg zur Toilette - oder auch zur Kantine - geschützt, nicht aber der Aufenthalt. Sprich: Beim Essen oder auf dem Klo ist ein Beamter schlicht und einfach ein Privatmann.

Im konkreten Fall war einem Polizisten in den WC-Räumen eine Zwischentür aus der Hand gerutscht. Er hielt sie an der Seite fest, die Außentür fiel zu und klemmte den rechten Mittelfinger des Mannes ein. Seine Klage auf Anerkennung eines Dienstunfalls wurde nun abgewiesen. Der Anspruch endet laut dem Urteil an der Toilettentür.

Das Verwaltungsgericht hatte dem Kläger von vorn herein keine Hoffnung auf einen guten Ausgang seines Verfahrens gemacht. Die Vorsitzende Richterin verwies auf die »gefestigte Rechtsprechung« in solchen Fällen. Entsprechend hatte zuvor das Landesamt für Finanzen die Ansprüche abgelehnt mit dem Hinweis: Was üblicherweise auf dem Klo erl...


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