Keine Pflicht zum Ungehorsam gegen den Überwachungsstaat?

  • Roberto de Lapuente
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Empörte Gemüter weisen den Vergleich von Prism mit der Überwachung im Sozialismus zurück und verurteilen ihn, da die sozialistische Überwachung aus Ihrer Sicht singulär gewesen sei. Für sie ist die hiesige Überwachung in Ordnung, weil gesetzlich. Doch dieser Vergleich hinkt.

Als Kunde von Vodafone habe ich mich letzte Woche geärgert. Hat also ein Hacker nun allerhand Daten von mir aus dem Vodafone-Bestand abgegriffen. Nach einem Tag war mein Ärger zwar nicht verflogen, aber ich fragte mich, was der Hacker eigentlich anderes gemacht hat, als westliche Geheimdienste es tun. Die Antwort: Fast nichts. Er hat nur einen markanten Punkt beim Datensatzraub vergessen. Er kann sich nicht auf Gesetze berufen, die ihm den Diebstahl gestatten.

Der Datendieb kann sich im Gegensatz zu Yahoo nicht mit der Gesetzlichkeit eines solchen Zugriffs entschuldigen. Andersherum macht es sich Yahoo natürlich besonders leicht, sich als Unternehmen hinzustellen, das sich lediglich an Gesetze halten muss. Damit sind die Millionenbeträge, die die NSA an Unternehmen wie Facebook, Google und Yahoo bezahlt hat, jedoch nicht erklärt. Erlauben es diese gesetzlichen Grundlagen etwa nicht, Millionensummen abzulehnen? Jedenfalls waren...


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