1. Fall: Die Kosten für Zivilprozesse

Fallbeispiele: Was ist steuerlich absetzbar und was nicht?

Der Bundesfinanzhof hat am 12. Mai 2011 (Az. VI R 42/10) entschieden, dass die Kosten für einen Zivilprozess nur noch dann von der Einkommensteuer abgesetzt werden können, wenn der Prozess ausreichende Aussicht auf Erfolg hat. Dies hat der Gesetzgeber durch eine Änderung nun noch weiter eingeschränkt.

Danach sind die Kosten für einen zivilrechtlichen Rechtsstreit steuerlich nur noch in den Fällen geltend zu machen, in denen es für den Steuerpflichtigen um seine Existenzgrundlage geht.

Betrifft ein Zivilprozess das Versicherungsrecht, könnten die Kosten für Prozesse im Rahmen einer Unfallversicherung, einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch einer Gebäudeversicherung absetzbar sein.

Kurz gesagt: Immer dann, wenn es im Prozess darum geht, die Existenzgrund...


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