Vereinbarungs- und Verhandlungssache

Leserfrage zum individuellen Heizungseinbau

Wir haben im Rahmen des Berliner Senatsprogrammes »Wohnungsmodernisierung durch Mieter« 1994 eine durch dieses Programm teilfinanzierte Gasetagenheizung einbauen lassen. Kommendes Jahr sollen wir an die Fernwärmeversorgung angeschlossen werden. Dabei sollen die vorhandenen eigenen Heizkörper sowie die Heizleitungen in der Wohnung weiter genutzt werden. Auf unsere Frage, wie die Übernahme unseres Eigentums entgolten wird, erhielten wir die Antwort, das sei abgeschrieben. Müssen, wenn Teile einer technischen Einrichtung in eine Neuanlage eingehen, die eingesparten Material- und Montagekosten bei Berechnung der Modernisierungskosten berücksichtigt werden?
Eheleute W., Berlin

Grundsätzlich stellt die Umstellung von Gasetagenheizung auf Fernwärmeversorgung aufgrund der Einsparung von Primärenergie eine Modernisierung da, die von den Mietern geduldet werden muss. Soweit es für Sie keine Härte im Sinne des § 555 d BGB darstellt, wä...


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