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Ihre Rechte werden durch ein BAG-Urteil gestärkt

Schwerbehindertenvertretungen in Betrieben

Bei der Entscheidung über die Bewerbung auch von schwerbehinderten Menschen ist die Schwerbehindertenvertretung selbst dann zu beteiligen, wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten ebenfalls zu den Bewerbern gehört.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/834085.ihre-rechte-werden-durch-ein-bag-urteil-gestaerkt.html

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