Kernpunkte der geplanten Syrien-Resolution

Keine Nennung von Verantwortlichen und kein Sanktionsautomatismus

  • Gregor Waschinski
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

GIFTGASANGRIFFE ALS BEDROHUNG DES FRIEDENS In dem Resolutionsentwurf stellt der Sicherheitsrat fest, dass der Einsatz von Chemiewaffen in Syrien eine »Bedrohung für internationalen Frieden und Sicherheit« darstellt. Das ist die Voraussetzung dafür, dass der Sicherheitsrat zu einem späteren Zeitpunkt mögliche Strafmaßnahmen verhängen kann. Der Einsatz von Chemiewaffen wird in dem Entwurf als Verstoß gegen das Völkerrecht »auf das Schärfste« verurteilt, »insbesondere die Attacke am 21. August 2013«.

KEINE NENNUNG VON VERANTWORTLICHEN Der Sicherheitsrat drückt in der geplanten Resolution seine »starke Überzeugung« aus, dass die Verantwortlichen für die Giftgasangriffe zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Einen Schuldigen nennt der Text allerdings nicht. Die USA werfen den Truppen des syrischen Machthabers Baschar al-Assad vor, bei der Attacke im August mehr als 1.400 Menschen getötet zu haben. Russland beschuldigt dagegen Kämpf...


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