Ungarn ist (auch) für Flüchtlinge unzumutbar

Regierung Orbán drückt sich vor Einhaltung ihrer internationalen Verpflichtungen

  • Gábor Kerényi, Ungarn
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Asylbewerber und Flüchtlinge sind in Ungarn menschenunwürdigen Bedingungen ausgeliefert. Das müssen inzwischen auch Gerichte im Ausland in ihren Urteilen in Rechnung stellen.

Mit Beschluss vom 28. August verbot das Freiburger Verwaltungsgericht die Rückschiebung eines afghanischen Flüchtlings nach Ungarn, woher er gekommen war. Es sei ernstlich zu befürchten, dass Asylbewerber unter den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen in Ungarn insbesondere auch mit Blick auf den bevorstehenden Winter nicht menschenwürdig existieren könnten, hieß es zur Begründung. Es sei nämlich nicht ersichtlich, dass Ungarn seinen Verpflichtungen gemäß den Richtlinien der Europäischen Union nachkomme. Ein Verstoß gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung gemäß Artikel 4 der EU-Grundrechtecharta liege daher nahe.

Der »für die Beteiligten nicht anfechtbare« Beschluss macht nicht zum ersten Mal auch im Ausland auf die katastrophalen, menschenunwürdigen Umstände aufmerksam, denen Asylbewerber und Flüchtlinge in Ungarn unterworfen sind. Zur ungarischen Flüchtlingspolitik gehören, so haben auch österreichische, niederländ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.