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Vom Betriebsausflug ins Krankenhaus

Wann gilt ein Unfall als Arbeitsunfall?

Klettern im Hochseilgarten, Überlebenstraining im Wald oder eine gemeinsame Radtour - um das Betriebsklima zu fördern, lassen sich Unternehmen viel einfallen. Dabei besteht natürlich immer die Gefahr, dass ein Mitarbeiter einen Unfall erleidet. Ob ein Unfall auf dem Firmenfest oder beim Betriebsausflug als Arbeitsunfall gilt und damit der gesetzliche Versicherungsschutz greift - darüber informiert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

»Ein Unfall wird als Arbeitsunfall angesehen, wenn ihn ein Mitarbeiter während seiner beruflichen Tätigkeit erleidet und dieser gesundheitliche Schäden zur Folge hat«, erklärt Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Auch Unfälle auf dem direkten Hin- und Rückweg zur oder von der Arbeitsstelle gehören dazu. Für Schäden durch solch einen Unfall kommt die gesetzliche U...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/834743.vom-betriebsausflug-ins-krankenhaus.html

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