Pflegeverträge auf dem Prüfstand
Verbraucherzentralen
Zu einer guten Pflege gehört auch die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben in den Verträgen zwischen Bewohnern und Betreibern von Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) regelt seit 2009 die zulässigen Inhalte von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen.
Die Erfahrungen der Verbraucherzentralen zeigen jedoch, dass immer noch zahlreiche Verträge Klauseln enthalten, die Verbraucher benachteiligen. Elf Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben das neue Projekt »Höherer Verbraucherschutz nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz - Neue Wohnformen für ältere Menschen ...
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