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Angehörige nicht haftbar
Zu Vertragsklauseln
Ein Altenheim darf von Angehörigen keine vertragliche Zusicherung verlangen, finanziell einzuspringen, wenn der Bewohner nicht zahlen kann. Das berichtet das Apothekenmagazin »Senioren Ratgeber« unter Berufung auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Mainz. Entsprechende Klauseln in Heimverträgen sind demnach unzulässig. Das Verfahren hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband angestrengt.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/834749.angehoerige-nicht-haftbar.html
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