Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Angehörige nicht haftbar

Zu Vertragsklauseln

Ein Altenheim darf von Angehörigen keine vertragliche Zusicherung verlangen, finanziell einzuspringen, wenn der Bewohner nicht zahlen kann. Das berichtet das Apothekenmagazin »Senioren Ratgeber« unter Berufung auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Mainz. Entsprechende Klauseln in Heimverträgen sind demnach unzulässig. Das Verfahren hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband angestrengt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/834749.angehoerige-nicht-haftbar.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.