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Büroverbot für dreibeinigen Hund

Arbeitsgericht bestätigte

Im vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf verhandelten Fall um das vom Arbeitgeber gegenüber einer Arbeitnehmerin ausgesprochene Verbot, ihren dreibeinigen Hund mit in das Büro zu nehmen, hat das Gericht mit seinem Urteil vom 4. September 2013 (Az. 8 Ca 7883/12) die Klage der Arbeitnehmerin, die als Mitarbeiterin einer Düsseldorfer Werbeagentur tätig ist, abgewiesen (nd berichtete).

Auf dieses Urteil geht der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fenimore von Bredow vom Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte (VDAA), nachfolgend näher ein. Die Kammer sah es nach Vernehmung von Zeugen als erwiesen an, dass sich sowohl Mitarbeiter als auch einer der Geschäftsführer von dem Hund bedroht fühlten. Ob dies letztlich im Charakter des Hundes begründet sei, könne dahinstehen. Au...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/834751.bueroverbot-fuer-dreibeinigen-hund.html

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