Schadenersatz, auch wenn Kunde eine Ersatzreise bucht

Reiserecht

Ein Ehepaar aus Baden-Württemberg hatte für sich und seinen Sohn bei einem Reiseveranstalter eine Pauschalreise nach Djerba (Tunesien) mit Hin- und Rückflug von Stuttgart für 2173 Euro gebucht. Der Urlaub sollte in den Pfingstferien stattfinden.

Im März teilte der Reiseveranstalter mit, dass die mit ihm kooperierende Fluggesellschaft die gebuchte Flugverbindung storniert habe. Man könne Flüge ab Frankfurt am Main anbieten, allerdings erst einige Tage später. Da das Kind zu dieser Zeit wieder zur Schule musste, lehnte das Ehepaar das Alternativangebot ab. Die Familie reiste daraufhin an die Costa Brava ins Aparthotel und verbrachte die restliche...


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