1-Prozent-Regel

Steuer für Dienst-Pkw

Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kostenlos einen Dienstwagen zur Verfügung stellt, den er auch privat nutzen kann, ist das ein finanzieller Vorteil. Dieser Vorteil gilt als Bestandteil des Arbeitslohns, für den der Fiskus Lohnsteuer kassiert.

Der Autofahrer kann ein Fahrtenbuch führen, um den Anteil der privaten Fahrten genau zu dokumentieren und die Höhe der Steuer zu ermitteln. Weil das arbeitsintensiv ist, entscheiden sich die meisten Steuerzahler für die Alternative und versteuern den geldwerten Vorteil pauschal. Dann wird er nach der 1-Prozent-Regel be...


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