Kontrolle durch Architekten

Urteile zum Bau

Ein Architekt hatte den Auftrag übernommen, den Bau einiger Reihenhäuser zu überwachen. Geplant waren sogenannte Warmdächer. Das sind einschalig wärmegedämmte Dächer mit Dampfsperren, die Holz und Dämmmaterial vor Feuchtigkeit schützen.

Schon bald nach der Fertigstellung der Reihenhäuser traten in den Dachkonstruktionen Feuchtigkeitsschäden auf. Ein Bauexperte stellte fest, dass die Dampfsperrbahnen (Alufolien) beim Befestigen nicht lückenlos mit dem Klebeband abgedichtet worden waren. Schnitte in den Folien hatten die Handwerker ebenfalls nicht fachgerecht verschlossen. Infolgedessen konnte Feuchtigkeit im Dach eindringen, die Dämmschicht begann zu schimmeln, das Holz zu faulen. Die Bauträgerin, eine Immobiliengesellschaft, war der Ansicht, der Architekt müsse für die Sanierungskosten geradestehen.

Das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 13. März 2013, Az. 16 U 123/12) gab ihr Recht. Da die Baumängel in allen Häusern auftraten, sei davon auszugehen, dass der Architekt die Bauaufsicht unzulänglich ausgeübt habe. Architekten müssten da...


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